Mit der Privatinsolvenz/ Verbraucherinsolvenz kann eine Privatperson auf Dauer von den Schulden befreit werden. Am Ende des Verfahrens erhält die Privatperson die Restschuldbefreiung und die bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestehenden Forderungen können nicht mehr gegen sie durchgesetzt werden.
Ich berate und begleite Sie auf dem Weg aus den Schulden. Dabei stehe ich Ihnen sowohl im außergerichtlichen als auch im gerichtlichen Verfahren zur Seite.
Selbständige Personen mit laufendem Betrieb können ebenfalls einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen. Dabei ist das sogenannte Regelinsolvenzverfahren für diese Personen einschlägig.
Hat der Selbstständige eine Tätigkeit ausgeübt, so kann er ebenfalls Privatinsolvenz/ Verbraucherinsolvenz beantragen, wenn seine Vermögensverhältnisse überschaubar sind und gegen ihn keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen.
Das Regelinsolvenzverfahren ist häufig kompliziert und bedarf einer genauen Überprüfung, bevor das gerichtliche Verfahren eingeleitet wird. Daher empfehle ich Ihnen ein persönliches Gespräch, um Fehler in diesem Stadium zu vermeiden.
Auch Gesellschaften können das Insolvenzverfahren beim zuständigen Gericht beantragen. Dabei ist für Gesellschaften zwingend das Regelinsolvenzverfahren vorgeschrieben.
Ist die Gesellschaft zahlungsunfähig, droht die Zahlungsunfähigkeit oder ist sie überschuldet, so ist die Geschäftsführung verpflichtet, einen Insolvenzantrag zu stellen.
Bevor der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzantrages gestellt wird, überprüfe ich mit Ihnen, ob auf Grund von Pflichtverletzungen eine Haftung der Geschäftsführung in Betracht kommt.
Ich berate und begleite Sie bei den formalen Anträgen, die beim Insolvenzgericht zu stellen sind.
Ferner vertrete ich Ihre Interessen gegenüber dem Insolvenzgericht und den Gläubigern.
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